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Prozesskostenhilfe - Verschlechterungen nicht gerechtfertigt

Archivmeldung vom 11.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Die von der CDU vorgesehenen Verschlechterungen bei der Prozesskostenhilfe sind durch nichts gerechtfertigt. Justizminister Banzer konnte gestern im Rechtsausschuss nicht belegen, dass die Kosten für die Prozesskostenhilfe (PKH) tatsächlich deutlich angestiegen sind und vor allem gibt es keine Belege dafür, dass die Prozesskostenhilfe von "Prozesshanseln" missbraucht wird", erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.

"In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind die Ausgaben für PKH leicht angestiegen, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit dagegen gesunken. Bei den Amts- und Landgerichten werden die Anteile der PKH gar nicht gesondert erfasst, sondern zusammen mit den Kosten z.B. für beigeordnete Strafverteidiger ausgewiesen. Die Behauptung der Landesregierung, ein deutlicher Anstieg der Kosten erfordere Einschränkungen, ist damit nicht belegt", so der Abgeordnete. Wenn die Kosten angestiegen seien, habe dies seinen Grund in den höheren Gebühren der Rechtsanwälte und der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich immer mehr Menschen befinden. Allein die Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr, die auch bei Rechtsanwaltsgebühren anfalle, werde die Ausgaben für Prozesskostenhilfe automatisch um drei Prozent ansteigen lassen. "Dafür können aber die bedürftigen Rechtssuchenden nichts, die jedoch nach Vorstellung der CDU die Zeche bezahlen sollen", so Jürgens.

Ohnehin werde PKH schon heute nur gewährt für einen Rechtsstreit, der Aussicht auf Erfolg habe. "Der Vorschlag des Bundesrates würde bedürftige Menschen dazu zwingen, auf aussichtsreiche Verfahren aus Kostengründen zu verzichten. Das beschädigt den Rechtsstaat und verstößt gegen den Justizgewährleistungsanspruch des Grundgesetzes", meint Jürgens.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag

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