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Lambrecht bekommt Morddrohungen im Zuge der Passwörter-Diskussion

Archivmeldung vom 27.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christine Lambrecht (2019)
Christine Lambrecht (2019)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bekommt nach eigenen Angaben Morddrohungen. Anlass sind Regierungspläne, Online-Plattformen in Einzelfällen zur Herausgabe von Passwörtern zu verpflichten. "Die Passwörter-Diskussion hat dazu geführt, dass ich massiv bedroht werde, das Leben und die körperliche Unversehrtheit betreffend", sagte Lambrecht dem "Handelsblatt".

Damit könne man sie aber nicht einschüchtern. "Es erreicht genau das Gegenteil." Die Drohungen habe sie "auf unterschiedlichsten Wegen" erhalten, etwa über Facebook. "Sowas geht nicht", so Lambrecht. "Das ist doch keine Art des Umgangs in einer sachlichen Frage." Sie gebe alle Drohungen, die sie für strafwürdig halte, an die Ermittlungsbehörden weiter. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", sagte die SPD-Politikerin. Lambrecht kritisierte generell eine "Enthemmung und Entfesselung des Hasses im Netz".

"Mir haben Kommunalpolitiker berichtet, dass sie die Anfeindungen nicht mehr ertragen können", sagte die Ministerin. "Viele sind nicht mehr bereit, ihr Amt auszuüben, weil sie Tag für Tag wegen sachlicher Entscheidungen mit furchtbaren Mails und Bedrohungen konfrontiert werden." Es gehe auch um Leute, die sich ehrenamtlich engagierten. "Hier hat sich ein schrecklicher Debattenton entwickelt." Natürlich müsse auch in der Politik gestritten werden, sagte Lambrecht weiter. Das gehöre zu den Aufgaben in einer Demokratie, auch wenn es anstrengend sei. "Aber mit dem Hass muss Schluss sein", so die Ministerin. "An die Wand stellen, an den nächsten Baum knüpfen, vergasen, Massenvergewaltigung wünschen – das hat nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun." Der Rechtsstaat müsse daher "klar aufzeigen, wo die Grenzen sind, wo Strafrecht beginnt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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