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Parteien einigen sich auf neues Wahlrecht

Archivmeldung vom 25.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

Die Bundestagsfraktionen von Union, FDP, SPD und Grünen haben sich auf ein neues Wahlrecht geeinigt. Demnach sollen die sogenannten Überhangmandate durch Ausgleichsmandate neutralisiert werden, teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer, am Mittwoch in Berlin mit. Das Bundesinnenministerium soll nun einen entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeiten.

 Das geplante neue Wahlrecht sieht vor, dass die Parteien, die weniger oder keine Überhangmandate gewonnen haben, zum Ausgleich genau so viele Mandate zugestanden bekommen, so dass die ursprünglichen Mehrheitsverhältnisse wieder hergestellt sind. In der Folge dürfte die Größe des Bundestages deutlich ansteigen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das aktuelle Bundestagswahlrecht Ende Juli für verfassungswidrig erklärt. Die Richter in Karlsruhe sahen die Chancengleichheit der Parteien als nicht gegeben. Mit der Entscheidung musste das Wahlrecht nun noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 erneuert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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