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AfD darf mit Landesliste doch in Bremen antreten

Archivmeldung vom 05.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die AfD darf mit ihrer Landesliste doch auch in Bremen an der Bundestagswahl teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss gab am Donnerstag der AfD einer Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Landeswahlausschlusses nach langer Diskussion statt.

Der hatte die AfD abgelehnt, weil von drei laut Bundeswahlgesetz erforderlichen eidestattlichen Versicherungen über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nur zwei vorgelegt wurden. Hintergrund sollen interne Querelen sein - eine Person hatte die Unterschrift absichtlich verweigert. Eine Person dürfe aber nicht die komplette Aufstellungsversammlung "sprengen", sagte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Donnerstag. Da gebe es eine Gesetzeslücke.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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