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De Maizière will Staatsreform

Archivmeldung vom 24.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas De Maizière (2017)
Thomas De Maizière (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der ehemalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert eine umfassende Reformen des staatlichen Handelns. So sollte "überall der Grundsatz und die Selbstverpflichtung zur Halbierung der Dauer aller Verfahren, aller Statistiken, Formulare und Beauftragten eingeführt werden", schreibt de Maizière in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Wer es nicht schaffe, innerhalb von zwei bis drei Jahren seine Verpflichtung zur Halbierung zu erfüllen, "dessen Vorschriften werden nach einem weiteren Jahr außer Kraft gesetzt". Zudem fordert der frühere Innenminister, Richter sollten "innerhalb der Justiz und durch die Justiz versetzt werden können, damit Engpässe beseitigt werden können". Ferner solle die oberste Instanz "in aller Regel in der Sache selbst entscheiden und nicht einfach das Urteil an die niedrigere Instanz zurückgeben unter Beachtung der Maßgaben der obersten Instanz. Das kostet nur viel Zeit, bringt den Betroffenen aber wenig", so der CDU-Politiker weiter.

Im Bundesrat sollten die Bundesländer zu einer positiven oder negativen Entscheidung gezwungen werden - oder ihre Stimme gelte als nicht abgegeben. "Und für den Bund rege ich an, dass im Falle einer Nichteinigung zweier Ressorts das Bundeskanzleramt die Entscheidung übernimmt. Allein dies wird die Einigungsbereitschaft der Ressorts erhöhen", schreibt de Maizière in dem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Zweifel äußerte der ehemalige Innenminister auch "an wesentlichen Elementen von Raumordnungsverfahren".

Die Wirklichkeit richte sich "nicht nach Landesentwicklungsplänen. Es kann nicht richtig sein, dass Wohnungsbau oder die Genehmigung einer Schule nur zugelassen wird, wenn es sich bei der jeweiligen Gemeinde um ein durch die Raumordnung festgelegtes Mittelzentrum handelt - selbst dann, wenn es genügend Bauanträge oder Schüler gibt. Auch ohne Raumordnungsverfahren sind Verwaltungen klug genug, dass die Landschaft nicht zersiedelt wird", schreibt der CDU-Politiker weiter.

Zu den Kammern für Ärzte, Apotheker, Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater und öffentlich-rechtlichen Vereinigungen wie etwa die Kassenärztliche Vereinigung, die Rentenversicherung oder Knappschaft schreibt de Maizière: "Auch hier sollte der Grundsatz `von allem die Hälfte` gelten." Alle diese Kammern und ähnliche Vereinigungen sollten "innerhalb von zwei bis drei Jahren Rechenschaft darüber ablegen", wie sie mit dem Grundsatz der Halbierung umgegangen seien, so der frühere Innenminister weiter. "Hat es keine Fortschritte gegeben, so sollte der Grundsatz der Selbstverwaltung insoweit eingeschränkt werden", schreibt de Maizière in dem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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