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Hessen weitet Bürgschaftshilfen für Lockdown-geschädigte Unternehmen deutlich aus

Archivmeldung vom 07.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu überstehen, sind Unternehmerinnen und Unternehmer stellenweise auf großvolumige Bankkredite angewiesen. Daher hat die Hessische Landesregierung 200 Mio. Euro für Bürgschaften bereitgestellt und gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Rahmen von "WIBank-Bürgschaften (Covid-19)" ein neues, beschleunigtes Verfahren entwickelt.

Hierbei kann die WIBank Landesbürgschaften in Höhe von 2,5 bis zehn Millionen Euro in einem banküblichen Verfahren genehmigen. Damit wird für Unternehmen in Hessen die Kreditaufnahme deutlich erleichtert - erst recht, wenn es sich um höhere Kreditsummen handelt. Da oftmals auch die Geschwindigkeit, mit der Bürgschaften genehmigt werden, für das wirtschaftliche Überleben eines Unternehmens entscheidend sein kann, stellt das jetzt beschleunigte Verfahren einen enormen Mehrwert für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Hessen dar.

Das Programm steht vorerst bis zum 31.12.2020 zur Verfügung und richtet sich sowohl an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler als auch an gemeinnützige Institutionen. Dabei können bis zu 90 Prozent der Kreditsumme für Betriebsmittelkredite sowie Avalrahmen verbürgt werden. Auch Investitionskredite fallen unter diese Regelung.

Die Beantragung der "WIBank-Bürgschaften (Covid-19)" erfolgt gemeinsam mit der Hausbank, die vorab schon einige Eckpunkte des Antrags überprüft. Beispielsweise können die WIBank-Bürgschaften nur für neue Kredite übernommen werden. Eine nachträgliche Risikoübernahme für bestehende Kredite ist nicht möglich, da die Hilfen im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie gewährt werden. Weiterhin können nur Unternehmen gefördert werden, die zum 31.12.2019 gesunde Unternehmen waren.

Quelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (ots)

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