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Allianz pro Schiene begrüßt die juristische Klärung

Archivmeldung vom 02.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Allianz pro Schiene
Bild: Allianz pro Schiene

Die Allianz pro Schiene begrüßt die Verfassungsklage der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen gegen die Ausnahmeverordnung des Bundes, die seit dem 1. Januar Gigaliner-Testfahrten erlaubt. "Da bereits die ersten Riesen-Lkw durch Deutschland fahren, hoffen wir auf eine schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, am Donnerstag in Berlin.

Flege verwies auf ein Rechtsgutachten, dass der für SPD und Grüne Prozessbevollmächtigte Prof. Ulrich Battis schon im vergangenen September für die Allianz pro Schiene erstellt hatte. Danach sind die Testfahrten mit Riesen-Lkw, die über eine Ausnahmeverordnung erlaubt werden, gleich doppelt verfassungswidrig. "Nicht nur die Rechte des Bundestags sind verletzt, sondern auch der Bundesrat hätte gefragt werden müssen", sagte Flege und erinnerte daran, dass die Mehrheit der Bundesländer und drei Viertel der Deutschen seit Jahren gegen Riesen-Lkw sind.

Nur sieben Bundesländer unterstützen Test-Fahrten mit überlangen Lastwagen: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Sachsen und Bayern. Die Länder Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt sprechen sich gegen eine Teilnahme an dem Versuch aus, aber die Verordnung der Bundesregierung genehmigt trotzdem Fahrten durch diese Bundesländer. Insgesamt führen 133 Kilometer Gigaliner-Strecken durch Baden-Württemberg und 144 Kilometer durch Sachsen-Anhalt. Auch Baden-Württemberg zieht eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Zwangsverpflichtung durch den Bund in Erwägung.

Quelle: www.allianz-pro-schiene.de/Dr. Barbara Mauersberg

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