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Notare melden nach Gesetzesänderung erheblich mehr Geldwäsche-Verdachtsfälle

Archivmeldung vom 23.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Tatblatt einer Strafanzeige in der Endsachbearbeitung der Polizei, noch ohne KAN-Nr. und Aktendeckel (Symbolbild)
Tatblatt einer Strafanzeige in der Endsachbearbeitung der Polizei, noch ohne KAN-Nr. und Aktendeckel (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bilanz für 2020 der Zentralen Einheit des Zolls zur Geldwäschebekämpfung (FIU) belegt intensiven Einsatz der Notare gegen Geldwäsche - Notare meldeten rund 1.600 Verdachtsfälle - Präsident Prof. Dr. Jens Bormann: "Notare nehmen ihre Meldepflichten sehr ernst."

Die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen durch Notare im Immobilienbereich ist massiv gestiegen. Das ergibt sich aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2020 der FIU (vgl. Zoll online - Pressemitteilungen - FIU-Jahresbericht 2020). Lag die Zahl der Meldungen 2019 noch im zweistelligen Bereich, erhöhte sie sich allein im letzten Quartal 2020 auf über 1.600. Damit haben Notare im Jahr 2020 mit Abstand die meisten Meldungen aus dem Nichtfinanzsektor abgegeben (fast 60 %). Es folgen die Güterhändler mit etwa 430 Meldungen, Immobilienmakler haben 135 Meldungen erstattet.

Der Präsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Jens Bormann, kommentierte die Entwicklung so: "Die FIU-Zahlen belegen, dass die Notare ihre Meldepflichten sehr ernst nehmen. Sie leisten damit einen weiteren und überaus wichtigen Beitrag zur Geldwäschebekämpfung im Immobilienbereich."

Hintergrund des erheblichen Mehraufkommens der gemeldeten Verdachtsfälle durch Notare ist eine Gesetzesänderung im Jahr 2020. Die frühere Rechtslage ließ eine Meldung durch die rechtsberatenden Berufe wie Notare nur sehr eingeschränkt zu. Bei einem bloßen Geldwäscheverdacht war ihnen aufgrund ihrer strengen Verschwiegenheitspflicht eine Meldung untersagt, sie hätten sich sogar strafbar gemacht.

Am 1. Oktober 2020 trat jedoch eine neue Rechtsverordnung in Kraft, durch die ein Katalog von besonders geldwäscherelevanten Fällen festgelegt wird. Notare müssen seitdem unabhängig von eigenen konkreten Verdachtsmomenten eine Meldung an die FIU abgeben, beispielsweise bei Vertragsparteien aus Risikostaaten oder bei verdächtigen Zahlungsmodalitäten. Die Bundesnotarkammer hatte sich selbst für diese Gesetzesänderung eingesetzt.

Quelle: Bundesnotarkammer Berlin (ots)

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