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Bollmann: Präsident des Bundesverfassungsgerichts gefährdet unsere Verfassung

Archivmeldung vom 23.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gereon Bollmann (2022) Bild: AfD Deutschland
Gereon Bollmann (2022) Bild: AfD Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat während der Corona-Pandemie die absurdesten Maßnahmen der Bundesregierung abgesegnet, sich zunehmend als deren Sprachrohr erwiesen und sich damit endgültig von seiner Korrekturfunktion verabschiedet.

Der Präsident des Gerichts Stephan Harbarth hat jetzt mit seiner Grundsatzrede „Rechtsstaat in bester Verfassung?“ im Hamburger Übersee-Club die steile These aufgestellt, der Gebrauch der Freiheitsrechte durch den Bürger könne dazu geeignet sein, die Verfassungsordnung zu ‚delegitimieren‘ und daher künftige Einschränkungen der Meinungsfreiheit rechtfertigen.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann, ehemals Richter am Oberlandesgericht, mit: „Der oberste deutsche Verfassungsrichter ist mit aller Deutlichkeit an seine Rolle als oberstes Kontrollorgan zu erinnern. Als Beispiele erfolgreicher Amtsführung mag er Äußerungen seiner Amtsvorgänger heranziehen, die selten genug und dann stets vornehm, dezent, neutral und vor allem nicht zu aktuellen Themen Stellung genommen haben. Diese Messlatte hat Stephan Harbarth mit seinem Vortrag mehrfach gerissen – er wird seinem Amt in bedenklicher Weise nicht gerecht.

Der oberste deutsche Verfassungsrichter blendet dezent aus, dass einige Jahre zuvor das Bundesverfassungsgericht den Versuch einer ‚Delegitimierung‘ des Staates noch nicht als ausreichend gewertet hatte, um Grundrechte einzuschränken. In seinem Beschluss vom 28. November 2011 führte es aus:

Meinungsäußerungen ‚…fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden. Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.‘

Nur zehn Jahre später will der oberste Karlsruher Richter davon nichts mehr wissen. Die Frage muss daher erlaubt sein: Sind es eigentlich nicht Harbarth und seine Kollegen, die zunehmend den Boden der Verfassung verlassen?“

Quelle: AfD Deutschland

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