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Kritik an der geplanten Wahlrechtsreform

Archivmeldung vom 14.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

Die heutige Sachverständigen-Anhörung im Bundestag zur geplanten Reform des Wahlrechts hat die Kritik des BdSt bestätigt. Wie die Sachverständigen erläuterten, wird der nächste Bundestag durch die Änderung des Wahlrechts deutlich vergrößert. Dies führt zu Mehrkosten für die Steuerzahler von 40 bis 60 Mio. Euro im Jahr. Zahlreiche Stellungnahmen und Antworten der Experten ließen dabei erkennen, dass eine derartige Aufblähung keineswegs notwendig sei und dem, nach der Bundestagswahl im Herbst, entgegengewirkt werden sollte.

Dazu würde eine einfache Anpassung des sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzes genügen. So würde eine Verteilungsänderung der Bundestagsmandate zwischen Direkt- und Listenmandaten von heute 50/50 auf 60/40 und eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise zu einer deutlichen Verkleinerung des Parlaments führen. Ein funktionstüchtiger, kostengünstiger Bundestag mit höchstens 500 Abgeordneten wäre so möglich. „Eine Verkleinerung des Bundestages wäre ein gutes und richtiges Zeichen an die Steuerzahler. Die Fähigkeit zu sparen vermittelt Glaubwürdigkeit, gerade in einem Wahljahr. Unsere Abgeordneten könnten so mit gutem Beispiel vorangehen und den Gürtel enger schnallen“, so Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler.

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

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