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Ex-Verfassungsrichter Jentsch warnt vor Risiken des NPD- Verbotsverfahrens

Archivmeldung vom 10.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch hat massive Bedenken gegen das NPD-Verbotsverfahren. Dem Nachrichtenmagazin "Focus" sagte Jentsch: "Dieses Verfahren wird nicht durch nüchterne Überlegung bestimmt, sondern durch emotionale Übersteigerung".

Der Staatsrechtler, Berichterstatter im ersten NPD-Verbotsprozess 2003, warnte vor einem erneuten Scheitern. "Das Material mag noch so gut sein, das Verfahren enthält Risiken". Die Politik müsse streng prüfen, "ob sich das Risiko lohnt, für das, was man erreichen will". Falls das Bundesverfassungsgericht einem Verbot zustimmt, ist es nach Ansicht Jentschs wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil wieder kassiert.

Ex-Verfassungsrichter Hassemer für neuen NPD-Verbotsantrag

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, hat sich für einen neuen NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. "Wenn alle Leute ihre Arbeit anständig gemacht haben, Einwände gesehen und aus der Geschichte des ersten NPD-Verbotsverfahrens gelernt haben, dann sollte man den Verbotsantrag jetzt stellen", sagte er dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Dass die NPD laut ihrem Parteiprogramm zum Beispiel Ausländer aus der Sozialversicherung ausschließen, zur Rückkehr zwingen und vom Grundeigentum ausschließen wolle, sei "außerordentlich bedeutsam" für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei; die NPD unterscheide hier nach Kriterien, "die nicht die Maßstäbe der Verfassung sind".

Hassemer sagte zudem, er habe keine Zweifel an den Umsturzabsichten der NPD, angesichts einschlägiger Äußerungen von Funktionären und in deren Parteiprogramm. Auch dass es in der Partei Kampfsportschulungen gebe und sich die NPD den Skinheads und Kameradschaften, also der militanten rechten Subkultur, geöffnet habe, seien "natürlich Belege" für einen Verbotsantrag, so Hassemer: "Es ist gut vertretbar, sich darauf zu stützen, auch wenn man nicht sicher sagen kann, was das Verfassungsgericht daraus machen wird."

Das größte Risiko liegt für Hassemer in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die in Karlsruhe berücksichtigt werden müsse: Es könne durchaus passieren, "dass Karlsruhe die NPD verbietet und die europäischen Richter in Straßburg sagen, das war nicht nötig und verstößt gegen die Menschenrechte", so Hassemer.

Schily fordert Merkel zur Zustimmung bei NPD-Verbot auf

Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat die Bundesregierung aufgefordert, ebenfalls einen Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD zu stellen. "Die Bundesregierung sollte sich dem Antrag der Länder anschließen", sagte er im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Schily kritisierte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) scharf für ihre Zurückhaltung. "Angela Merkel schuldet der Öffentlichkeit eine klare Position", sagte der Ex-Minister, der 2001 für den ersten Verbotsantrag zuständig war.

Für einen zweiten Versuch seien die Voraussetzungen "eindeutig besser als 2001", weil der Staat mittlerweile seine V-Leute abgeschaltet habe. "Ein Verbot ist eine Frage der demokratischen Hygiene", argumentierte Schily. "In einer Demokratie ist es nicht hinnehmbar, dass wir eine Partei aus Steuergeldern finanzieren, die die Demokratie bekämpft. Damit schlägt sich die Demokratie selber ins Gesicht." Für den Sozialdemokraten steht fest, "dass die NPD zumindest mittelbar zu Gewalt beiträgt". Dazu komme "die historische Anlehnung an die NSDAP".

Der Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) erwartet trotz eigener Bedenken eine Mehrheit im Bundestag: "Wenn Bundesrat und Bundesregierung den Antrag stellen, haben wir aber eine politische Entscheidung zu treffen", sagt Kauder. "Auch wenn es durchaus berechtigte Zweifel bei einigen gibt, wird der Bundestag wohl zustimmen." Zunehmend unter Druck, auch in den eigenen Reihen, gerät Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU).

Der CSU-Parteivorsitzende Horst Seehofer forderte Friedrich am Montag vergangener Woche im CSU-Vorstand auf: "Jetzt sag doch mal, ob du dafür oder dagegen bist. Ja oder nein?" An anderer Stelle nannte er ihn "Bundesbedenkenminister."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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