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Lange: Ein Digital-Update für das Personenbeförderungsrecht

Archivmeldung vom 05.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ulrich Lange (2017)
Ulrich Lange (2017)

Foto: Author
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Verkehrspolitiker der Koalition haben sich auf Eckpunkte zur Novelle des Personenbeförderungsrechts geeinigt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange: "Das gute, alte Personenbeförderungsrecht bekommt ein Digital-Update."

Lange weiter: "Mit der Koalitionseinigung liegt nun ein ausgewogener Kompromiss für moderne Mobilitätsangebote in der Stadt und gerade auch auf dem Land auf dem Tisch. Die Zeit der Experimente und des Ausprobierens ist vorbei. Bis zum Ende des Jahres werden wir einen neuen, verlässlichen bundesweiten Rechtsrahmen gerade für moderne Pooling-Anbieter schaffen.

Es wird einfacher, Angebote mit kleineren Fahrzeugen, statt dem herkömmlichen Linienbus zu machen. Die Fahrzeuge fahren nicht mehr auf festen Routen, sondern nutzen virtuelle Haltestellen. Die Bestellung erfolgt per Smartphone App. Das Angebot kann privatwirtschaftlich oder als ein Teil des regulären öffentlichen Nahverkehrs erbracht werden. Fahrzeuggrößen und Fahrtbedürfnisse der Bürger können gerade im ländlichen Raum intelligent aufeinander abgestimmt werden. Die Kommunen sollen hierzu weitreichende Kompetenzen erhalten, damit das Angebot vor Ort so ausgestaltet wird, wie es für die Bürger am besten ist.

Insbesondere die Interessen der Taxibranche werden mit dem Erhalt der Rückkehrpflicht gewahrt. Gleichzeitig werden die bekannten Mobilitätsangebote durch die Pooling-Angebote zeitgemäß ergänzt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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