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Verfassungsgericht lehnt AfD-Klage gegen 2G-plus im Bundestag ab

Archivmeldung vom 26.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Angela Merkel mit dem heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth, Archivbild
Angela Merkel mit dem heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth, Archivbild

Bild: Reitschuster / Eigenes Werk

Das Bundesverfassungsgericht hat eine AfD-Klage gegen die 2G-plus-Regel zur Gedenkstunde am Donnerstag im Bundestag abgelehnt. Das teilte das Gericht am Mittwochabend mit.

Der Antrag der AfD und zweier ihrer Abgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, "weil es jedenfalls an einer substantiierten Darlegung fehlt, dass den Antragstellern für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht", hieß es in der Begründung.

Die Antragsteller hatten beklagt, sie würden durch die Einführung einer 2G-plus-Regel in der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag und den Ausschluss der Möglichkeit einer Teilnahme an der Gedenkstunde am 27. Januar 2022 auf den Besuchertribünen des Deutschen Bundestages in ihren Abgeordneten- und Fraktionsrechten verletzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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