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Rechtswissenschaftler stärkt Kanzlerin im Diesel-Streit den Rücken

Archivmeldung vom 22.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Der Rechtswissenschaftler Jörn Ipsen hat im Streit um Diesel-Fahrverbote Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Rücken gestärkt. "Der Vorstoß der Bundesregierung ist möglich und angemessen", sagte der Staatsrechtler der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er reagierte damit auf Merkels Plan, bei geringfügigen Grenzwert-Überschreitungen Fahrverbote für unverhältnismäßig zu erklären. Ipsen wies darauf hin, dass Grenzwerte "niemals völlig starr sein können".

Es greife daher das sogenannte "Übermaßverbot", so werde in diesem Fall das Verhältnismäßigkeitsprinzip beschrieben. Er halte den von der Kanzlerin vorgeschlagenen Weg für "vernünftig", betonte der Osnabrücker Rechtsexperte. Die Folgen eines Fahrverbots würden natürlich an deutschem Verfassungsrecht gemessen, betonte Ipsen weiter. Er wies die Darstellung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zurück, wonach Europarecht gelte. "Auch die Organe der Europäischen Union sind an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden", sagte Ipsen unter Hinweis auf Artikel 6 des Unions-Vertrags.

Laut DUH-Chef Jürgen Resch ist Merkels Vorstoß dagegen "durchschaubare Wahlkampfargumentation", die vor keinem Gericht Bestand haben könne. Das Bundesverwaltungsgericht habe schließlich geurteilt, dass nationale Regelungen, die gegen EU-Recht verstießen, "nicht angewendet werden dürfen".

Die Kanzlerin hatte angekündigt, Hürden für die Verhängung von Diesel-Fahrverboten in Städten zu erhöhen. Nach Ansicht der CDU seien Fahrverbote bei einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid "nicht verhältnismäßig". Deshalb wolle ihre Partei die Gesetze entsprechend ändern. In 51 Städten in Deutschland gibt es laut Merkel lediglich geringfügige Grenzwertüberschreitungen. In 14 weiteren Städten müsse hingegen mehr getan werden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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