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"Ampel" will Klima-Rücklage verfassungsfester machen

Archivmeldung vom 22.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Können Abwehrrechte gegenüber dem Staat einfach so vom Staat beendet oder verändert werden? (Symbolbild)
Können Abwehrrechte gegenüber dem Staat einfach so vom Staat beendet oder verändert werden? (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Ampel-Parteien wollen den geplanten Aufbau einer 60-Milliarden-Euro-Rücklage verfassungsfester ausgestalten. Sie prüfen aktuell, bei Verabschiedung der Klima-Rücklage im Rahmen des Nachtragshaushalts im Januar 2022 einen sogenannten Entschließungsantrag zu stellen, berichtet das "Handelsblatt".

Demnach wollen die Ampel-Parteien klarer definieren, für welche Ausgaben die Klima-Rücklage vorgesehen ist. Auch im Bundesfinanzministerium gibt es laut "Handelsblatt" entsprechende Überlegungen. Allerdings müsse ein entsprechender Antrag von den Fraktionen kommen, hieß es.

Schon in den Koalitionsverhandlungen soll dies so besprochen worden sein, wenn es wie jetzt zu einer Klage kommen sollte. SPD, Grüne und FDP wollen nicht genutzte Corona-Schulden aus dem Jahr 2021 im Umfang von 60 Milliarden Euro nicht verfallen lassen, sondern mit den Kreditermächtigungen den sogenannten Energie- und Transformationsfonds im Bundeshaushalt befüllen, aus dem in den nächsten Jahren Klima-Maßnahmen finanziert werden sollen. Die Aktion ist rechtlich umstritten, die Union will dagegen klagen. Ökonomen begrüßen dagegen die Pläne der Ampel-Koalition. So sagte der Wirtschaftsweise Achim Truger der Zeitung: "Es wäre klug, die Begründung für die Klima-Rücklage noch einmal nachzuschärfen. Wenn man drei oder vier Ausgabenblöcke mit Obergrenzen definiert, würde das die Klima-Rücklage sicher nochmal verfassungsfester machen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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