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Saarbrücker Staatsrechtler: Kinderrechte im Grundgesetz helfen Kindern nicht

Archivmeldung vom 20.12.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Saarbrücker Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Christoph Gröpl hat eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz scharf kritisiert und als kaum hilfreich für Kinder bezeichnet.

Gröpl sagte der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag), ein solcher "verfassungssymbolischer Akt" sei unnötig, weil es mit dem Artikel 6 längst ein kinder- und familienspezifisches Grundrecht in der Verfassung gebe. Zudem seien alle Vorschriften, über die jetzt diskutiert werde, bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Sozialgesetzbuch enthalten. "Für die Kinder und ihre Eltern würde sich dadurch nichts verbessern", so Gröpl. Der Staatsrechtler sagte weiter, schon jetzt hätten die   Jugendämter und Familiengerichte alle Befugnisse - sie müssten bloß davon Gebrauch machen. "Die besten Gesetze nützen nichts, wenn man zu wenig Personal und Finanzen einsetzt." Statt der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz forderte Gröpl eine Steuerreform mit "realitätsgerecht bemessenen Kinderfreibeträgen" und eine Umstrukturierung des Sozialversicherungsrechts, um Familien mit Kindern bei Pflege und Rente besser zu stellen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung

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