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Entlastung für Alleinerziehende wiegt Splitting-Vorteile nicht auf

Archivmeldung vom 23.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de

Die von der Ampel-Koalition geplante Steuergutschrift für Alleinerziehende könnte aus Sicht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) deren steuerliche Benachteiligung gegenüber verheirateten Paaren mit Ehegattensplitting "stärker als bisher kompensieren".

Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Aus verteilungspolitischen Gesichtspunkten sei "eine Steuergutschrift zielführend, da sie unabhängig von der Einkommenshöhe bemessen wird und gleichzeitig einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit darstellt", heißt es einem aktuellen Bericht des arbeitgebernahen Forschungsinstituts.

Schon heute erhalten Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag von 4.008 Euro pro Jahr bei einem Kind als Ausgleich für die höheren Belastungen gegenüber einem vergleichbaren verheirateten Paar. Dennoch ist der Splittingeffekt höher als die Wirkung des Entlastungsbetrags. Bei Alleinerziehenden etwa mit niedrigem Monatseinkommen von 2.000 Euro brutto bedeutet dies laut IW jährlich rund 900 Euro weniger. Würde der Staat eine Steuergutschrift in dieser Höhe allen Alleinerziehenden gewähren, müsste er demnach auf etwa eine Milliarde Euro Einnahmen pro Jahr verzichten. .

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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