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Rechnungshof: Social-Media-Aktivitäten der Fraktionen regulieren

Archivmeldung vom 18.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, fordert klarere Regeln für den Umgang der Bundestagsfraktionen mit dem ihnen anvertrauten Steuergeld. Besonders bei der Finanzierung ihrer Social-Media-Aktivitäten fehle es den Fraktionen "an Leitplanken, was erlaubt ist und was nicht", sagte Scheller dem "Spiegel".

Die Bundestagsfraktionen erhalten jährlich 120 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Das Geld dürfen sie aber nur für ihre Parlamentsarbeit einsetzen, nicht für Parteizwecke. Wo genau unzulässige Parteiwerbung beginnt, sei aber ungeregelt, so Scheller.

Der Rechnungshof-Chef fordert deshalb "handhabbare Ausführungsbestimmungen" sowie die wirksame Ahndung von Verstößen. Bislang gebe es bei den Fraktionsfinanzen "kein wirksames Kontroll- und Sanktionsregime", kritisiert Scheller. Die Fraktionen müssten rechtswidrig verwendete Gelder weder zurückzahlen, noch würden sie sanktioniert. "Sie haben letztlich nichts zu befürchten." Angesichts der rasant zunehmenden Bedeutung sozialer Medien seien "klare und praxistaugliche Vorgaben und Grenzen" im Wahljahr 2021 jedoch "dringend geboten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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