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Städte- und Gemeindebund: Klimaanpassung muss ins Grundgesetz

Archivmeldung vom 17.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.

Die Kommunen in Deutschland fordern, den Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen in die Verfassung aufzunehmen. Angesichts zu erwartender Milliardenkosten müsse die sogenannte Anpassung an den Klimawandel "künftig als echte Gemeinschaftsaufgabe in Art. 91a GG" verankert werden, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Damit dürfte dann der Bund den Kommunen Geld für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stellen

Im Artikel 91a des Grundgesetzes werden solche gemeinschaftlichen Aufgaben geregelt. Derzeit gehört unter anderem der Küstenschutz dazu. Gerade erst hat das Bundeskabinett ein bundesweit geltendes Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Künftig werden auch die Landkreise sogenannte Klimaanpassungskonzepte ausarbeiten müssen.

Landsberg mahnte, dass es neben realistischen Zielen auch eine "auskömmliche Finanzierung" für Planung und Umsetzung geben müsste. Und es brauche ein nachhaltiges Aktionsprogramm. "Das ist ein Prozess, der viele Jahre in Anspruch nehmen wird", so Landsberg in der NOZ weiter.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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