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Innenministerium will Beratung für queere Asylsuchende fördern

Archivmeldung vom 31.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Nancy Faeser Bild: Nancy-Faeser.de
Nancy Faeser Bild: Nancy-Faeser.de

Das Bundesinnenministerium will künftig unabhängige Beratungsstellen für Asylsuchende fördern. Für queere Schutzsuchende, Folteropfer und andere besonders vulnerable Gruppen soll es zudem eine Rechtsberatung geben, teilte das Ministerium mit. "Viele Schutzsuchende fliehen vor Verfolgung und schweren Repressionen durch staatliche Akteure in ihrer Heimat. Sie haben oftmals Hemmungen, ihr Leid gegenüber amtlichen Stellen zu offenbaren", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zum Beginn eines neuen Förderprogramms.

Deshalb wolle die Bundesregierung die Beratung bei Asylverfahren behördenunabhängig machen, hieß es. Für 2023 stehen dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung, die zivilgesellschaftliche Organisationen für das Beratungsangebot während eines Asylverfahrens beantragen können. Zuständig ist das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (BAMF). Die Asylverfahrensberatung richte sich an alle Schutzsuchenden, hieß es weiter. Die Teilnahme an einer solchen Beratung sei freiwillig und habe keine Auswirkung auf Fristen im Asylverfahren. Die Beratungsstellen sollen Schutzsuchende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt von Asylverfahren informieren und sie in dessen Verlauf beraten und unterstützen. "Besondere Bedürfnisse von Schutzsuchenden, die zum Beispiel Opfer von Folter geworden sind oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geflohen sind, können so besser erkannt und im Asylverfahren berücksichtigt werden", so Faeser. Für queere und andere vulnerable Schutzsuchende umfasst das Förderprogramm eine Rechtsberatung. Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung war Teil des Koalitionsvertrags und ist im Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren geregelt, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Der Begriff "queer" wird für gewöhnlich als Überbegriff für Menschen benutzt, die homosexuell oder trans sind oder auf andere Weise nicht romantischen, sexuellen oder geschlechtlichen Gesellschaftsnormen entsprechen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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