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Bodycam-Videos werden nicht nachgefragt

Archivmeldung vom 01.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die vernetzte BodyCam
Die vernetzte BodyCam

Bild: (CC BY-SA 2.0) by  Vodafone Medien

Die Vermutung, Bürger könnten Aufnahmen sogenannter Bodycams der Bundespolizei als Beleg für behauptete Polizeiübergriffe anfordern, hat sich nicht bestätigt. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf das Ergebnis einer internen Auswertung des Bundesinnenministerium.

Von Anfang 2019 bis März 2021 ging kein einziger Antrag bei der Bundespolizei ein, Bilder aus den Kameras herauszugeben. Die Bundespolizei hat bis Mitte des Jahres rund 2.000 Bodycams in Dienst genommen. Sie werden am Körper getragen und zeichnen im Dienst auf. Sie sollen in erster Linie Straftaten im Einsatzgebiet der Bundespolizei - etwa auf Bahnhöfen - dokumentieren und so gerichtsfeste Beweise für spätere Verfahren liefern. Man erhofft sich zudem eine deeskalierende Wirkung im Einsatz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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