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Einstellungen in oberen Bundesbehörden erfolgt nicht grundgesetzkonform

Archivmeldung vom 19.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stephan Brandner (2019)
Stephan Brandner (2019)

Bild: AfD Deutschland

Nachdem die Bundesregierung sich jahrelang geweigert hatte, die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Beamten in den Bundesbehörden offenzulegen, bringt eine Kleine Anfrage der AfD nun Licht ins Dunkel: Die Beamtenbesetzung in den Bundesministerien und -gerichten sowie den obersten Bundesbehörden widerspricht dem Artikel 36 Absatz 1 Grundgesetz, dem zu Folge Beamte aus allen Ländern in einem „angemessenen Verhältnis“ berücksichtigt werden müssen.

Stephan Brandner MdB, Vorsitzender des Bundestagsrechtsausschusses und Justiziar der AfD-Fraktion ist, kritisiert das Verschleiern und die grundgesetzwidrige Einstellungspraxis: „Es stört in der Bundesregierung offenbar niemanden, dass die obersten Bundesbehörden vor allem an einer Unterbesetzung an Beamten aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen leiden, auch Baden-Württemberg und Bayern sind deutlich unterrepräsentiert.

Insbesondere die Ministerien sind auch fast 30 Jahre nach der Einheit und am 28. Jahrestag der Berlinentscheidung noch immer ein Abbild der alten Bonner Republik. Ein Anteil von 40 Prozent findet sich zum Beispiel bei Beamten aus Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung muss zügig dafür Sorge tragen, dass in den obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Bundesländern in einem angemessenem Verhältnis Verwendung finden – das ist ein Erfordernis gleichwertiger Lebensverhältnisse ebenso wie der Deutschen Einheit.“

Quelle: AfD Deutschland

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