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Union: Hauptversammlung entscheidet über Managergehälter-Deckelung

Archivmeldung vom 12.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo der Union (CDU und CSU)
Logo der Union (CDU und CSU)

Bild: CDU/CSU

Die Union hat sich zufrieden über die Vorgaben zur Begrenzung von Managergehältern gezeigt. "Es war unsere Bedingung als Union, dass die Hauptversammlung klare Obergrenzen für die Vorstandsvergütung setzen kann und die Entscheidung der Hauptversammlung insoweit auch verbindlich ist", sagte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, dem "Handelsblatt".

Das entspreche dem zentralen Anliegen der Richtlinie, die die Aktionärsrechte gerade stärken wolle. "Dies ist auch ein wichtiger Beitrag in der Diskussion um die Höhe der Managervergütung", so Winkelmeier-Becker. "Die Aktionäre müssen die Gelegenheit haben, unangemessenen Vergütungen eine Grenze zu setzen und gegebenenfalls ihre Kritik an Vorstandsentscheidungen mit einer Absenkung der Vergütung zum Ausdruck zu bringen." Union und SPD hatten sich im Rahmen der Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie darauf verständigt, dass der Aufsichtsrat im Rahmen des Vergütungssystems gesetzlich dazu verpflichtet werden soll, eine Maximalvergütung (Cap) für die Vorstandsmitglieder festzulegen. Die Hauptversammlung als Vertreterin der Aktionäre erhält zugleich die Möglichkeit, diese Vergütung noch weiter herabzusetzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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