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Opposition kritisiert geplantes Gesetz zur Tarifeinheit

Archivmeldung vom 13.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Jutta Krellmann 2014
Jutta Krellmann 2014

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung hat nach Ansicht der Opposition die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit bisher nicht ausreichend dargelegt. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken, aus der das "Handelsblatt" zitiert, schreibt das Arbeitsministerium, dass die sogenannte Tarifpluralität nur im Gesundheitswesen, in der Luftfahrt und bei der Bahn eine nennenswerte Rolle spiele.

Auch die Zahl der Streiktage sei "für sich genommen keine maßgebliche Kennzahl für die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns", heißt es in dem Schreiben weiter. Was eine Regelung der Tarifeinheit nach dem "Mehrheitsprinzip" für das Streikrecht der unterlegenen Minderheitsgewerkschaft bedeutet, lässt die Regierung der Zeitung zufolge in ihrer Antwort offen. Arbeitsrechtler sehen sich deshalb in der Befürchtung bestätigt, dass die Entscheidung letztlich den Arbeitsgerichten überlassen wird.

Die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jutta Krellmann, fordert die Regierung auf, von einer gesetzlichen Regelung gänzlich abzusehen: "Im Endeffekt zeigen uns die kleinen Gewerkschaften doch, was möglich ist, wenn man sich gut organisiert." Auch die Grünen lehnen ein Gesetz ab und warnen, dass es letztlich sogar kontraproduktiv sein könnte. Denn wenn in einem Unternehmen nur die jeweils größte Gewerkschaft zum Zuge komme, werde der Wettstreit um die Vormachtstellung erst richtig angeheizt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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