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Nach DVR-Beschluss: ACV kritisiert Forderungen nach generellem Tempolimit auf Autobahnen

Archivmeldung vom 12.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tempolimit auf der Autobahn (Symbolbild)
Tempolimit auf der Autobahn (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Gemäß eines neuen Vorstandsbeschlusses fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen. Der ACV Automobil-Club Verkehr hält diese Forderung für unverhältnismäßig und kritisiert die Begründung wie auch die Entscheidungsfindung als wenig überzeugend.

So nennt der DVR als Motivation für seine Forderung nach einem Tempolimit die Vision Zero, also das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten langfristig auf null zu reduzieren. Als langjähriges DVR-Mitglied fühlt sich auch der ACV der Vision Zero verpflichtet. Jeder Verkehrstote steht für unvorstellbares Leid. Hinter jeder einzelnen Tragödie stecken zudem auch erhebliche gesellschaftliche Folgekosten.

Völlig zurecht hat sich die Europäische Kommission deshalb das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2030 zu halbieren. Ein Tempolimit auf Autobahnen ist allerdings in diesem Zusammenhang der völlig falsche Ansatz. Denn schon rechnerisch ließe sich das Ziel der Halbierung auf diese Weise nicht erreichen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts starben im vergangenen Jahr 3.059 Menschen bei Verkehrsunfällen. Das sind 216 Menschen weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl der Getöteten insgesamt auf einem historisch niedrigen Stand - ein großer Erfolg, der zeigt, dass die Bemühungen um mehr Verkehrssicherheit Früchte tragen.

Eine weitere Reduzierung um 50 Prozent würde jedoch als Ziel eine Zahl von rund 1500 Verkehrstoten ergeben. Selbst wenn auf deutschen Autobahnen kein einziger tödlicher Unfall mehr stattfände, ließe sich dieses Ziel nicht einmal annähernd erreichen. Die Zahl der Getöteten auf Autobahnen lag 2018 bei 424, dies entspricht einem Anteil von 13 Prozent an der Gesamtzahl aller Getöteten auf Deutschlands Straßen. Experten schätzen, dass die Zahl derer, die ursächlich zu Tode kamen, weil ein Unfallbeteiligter mehr als 130 km/h gefahren ist, im zweistelligen Bereich liegt.

Zu dieser Einschätzung kam unlängst beispielsweise die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kirsten Lühmann, auf Anfrage des ACV (Quelle: ACV Profil 1/20). Belastbare Zahlen existieren nicht. Dem gegenüber weist der ACV seit langem darauf hin, dass mit Abstand die meisten Unfälle auf Landstraßen und innerorts passieren. Hier sollte somit auch ganz klar die Priorität des Handelns liegen, wenn es um mehr Verkehrssicherheit geht - nicht auf den Autobahnen, nachweislich den sichersten Straßen überhaupt. Dies ist die Maxime des ACV und dies sollte auch der DVR erkennen.

Gummiparagraph soll Kritiker ruhigstellen

Kritisch blickt der ACV auf den Prozess der Entscheidungsfindung innerhalb des DVR. Das Abstimmungsergebnis innerhalb des Vorstands war mehrheitlich von Enthaltungen geprägt. In einer ausführlichen Stellungnahme hatte der ACV bereits im September 2019 gegenüber dem DVR erklärt, dass er eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen für vollkommen überzogen und unnötig hält. Diese Position fand im aktuellen Vorstandsbeschluss keine Berücksichtigung. Auch die Diskussion in den Vorstandsausschüssen des DVR verlief sehr kontrovers. Der Vorschlag, "auf geeigneten Streckenabschnitten sollte eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (...) ermöglicht werden", wirkt wie ein Gummiparagraph, um die Kritiker in den eigenen Reihen ruhigzustellen. Der ACV befürchtet zudem, dass eine solche Regelung Autofahrer explizit zum Schnellfahren animieren würde.

Mobilität wird immer mit Risiken verbunden sein

Das Befahren einer Autobahn ist ein gesellschaftlich akzeptiertes Risiko. Solche erlaubten Risiken gehören zu unserer freiheitlichen Lebensweise, genau wie Bungeejumping, Tauchen oder Rauchen. Es ist eine Illusion zu glauben, dass sich alle gefährlichen Situationen im Alltag vermeiden ließen. Auch bei 130 km/h ereignen sich tödliche Unfälle. Wer sich also für eine konsequente Umsetzung der Vision Zero einsetzt, der müsste ein vollständiges Verbot des Autofahrens fordern, statt eine willkürliche Grenze bei Tempo 130 zu ziehen. Tatsächlich tummeln sich unter den besonders lautstarken Befürwortern eines Tempolimits traditionell Lobbyisten, die sich einseitig nur für ihr bevorzugtes Verkehrsmittel interessieren und nun für ihre Interessen Sicherheitsargumente vorschieben.

ACV Geschäftsführer Holger Küster erklärt dazu: "Wir sollten nicht zusehen, wie das Recht der Bürger auf individuelle Mobilität Stück für Stück auf dem Altar bekennender Autogegner geopfert wird. Der ACV setzt sich für eine multimodale Mobilität ein, die alle Verkehrsträger und -mittel sinnvoll vernetzt. Millionen Autofahrer nutzen regelmäßig das Fahrrad, fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder fliegen mit dem Flugzeug. Diese Vielfalt, diese Freiheit in der Verkehrsmittelwahl sollten wir uns unbedingt bewahren." Eine weitere Bevormundung der Autofahrer wäre dagegen nicht im Sinne einer verantwortungsvollen freiheitlich-individuellen Gesellschaft, die sich über Jahrzehnte ein weltweit vorbildliches - und vor allem sicheres - Verkehrssystem aufgebaut hat. Fazit: Mobilität wird immer mit Risiken verbunden sein. Aber es gibt wesentlich wichtigere und effektivere Ansätze zur Unfallvermeidung im Verkehr als ein generelles Tempolimit auf Autobahnen.

Quelle: ACV Automobil-Club Verkehr (ots)


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