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Neuer Corona-Bußgeldkatalog in Niedersachsen geplant: Schulleitungen drohen bis zu 10.000 Euro Strafe, 400 Euro für einen Besuch im Seniorenheim

Archivmeldung vom 07.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Haben Menschen mit viel Geld das Recht, über jene zu diktieren, die weniger oder keines haben? (Symbolbild)
Haben Menschen mit viel Geld das Recht, über jene zu diktieren, die weniger oder keines haben? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der neue geplante Corona-Bußgeldkatalog des Landes Niedersachsen sieht nicht nur Geldstrafen in Höhe von 100 bis 150 Euro (bisher 20 Euro) für Maskenmuffel vor, sondern nimmt auch Schulen ins Visier. So heißt es in dem neuen Regelwerk, das der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegt, dass Schulleitungen mit Geldbußen zwischen 5000 und 10.000 Euro rechnen müssen, wenn sie ihre Schulen öffnen, obwohl ihnen dies vom Gesundheitsamt untersagt worden ist.

Findet Unterricht ohne festgelegte Gruppen statt, drohen den Schulleitungen Geldstrafen zwischen 1000 und 5000 Euro. Gehen Schüler trotz Verbots durch das Gesundheitsamt zur Schule, müssen sie und ihre Eltern mit Strafen zwischen 150 und 400 Euro rechnen. Der Schul-Passus ist neu in den Bußgeldkatalog aufgenommen worden.

Bei den genannten Summen und Strafandrohungen handelt es sich noch um Pläne der Landesregierung, die diese den Kommunalen Spitzenverbänden aktuell zur Stellungnahme vorgelegt hat. Mit einer endgültigen Entscheidung rechnet das Sozialministerium nach den Worten einer Sprecherin in der kommenden Woche.

Härtere Strafen sehen die Pläne der Landesregierung auch bei Verstößen gegen die 1,5-Meter-Abstandsregelung in der Öffentlichkeit etwa beim Einkaufen, dem Besuch öffentlicher Einrichtungen oder beim Anfeuern der eigenen Fußballmannschaft vor. Lag hier die Obergrenze zuletzt bei 150 Euro für jede beteiligte Person, sollen künftig bis zu 400 Euro fällig werden können. Kommen in der Öffentlichkeit mehr als zehn Personen zusammen, die aus mehr als zwei Haushalten stammen, drohen den Beteiligten jeweils Geldbußen zwischen 150 und 400 Euro. An Hochzeitsfeiern, Taufen, Konfirmationen, Kommunionen und Beerdigungen dürfen in Niedersachsen aktuell bis zu 50 Personen teilnehmen.

Werden es mehr, müssen die Gastgeber nach den Plänen des Landes mit einem Bußgeld-Bescheid zwischen 1000 und 3000 Euro rechnen. Wer ein Seniorenheim betritt, ohne sich an die Hygienevorgaben zu halten, muss sich auf eine Geldstrafe zwischen 150 und 400 Euro einstellen. Und bis zu 20.000 Euro (vorher 10.000 Euro) drohen, wenn jemand eine Großveranstaltung mit 1000 oder mehr Teilnehmern ausrichtet. Diese sind mindestens noch bis zum 31. Oktober verboten. Teilnehmer einer solchen Veranstaltung müssen sich nach den aktuellen Plänen wie bisher auf ein Bußgeld zwischen 150 und 400 Euro einstellen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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