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Arbeitsminister Heil will Gründung und Wahl von Betriebsräten vereinfachen

Archivmeldung vom 27.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hubertus Heil (2017)
Hubertus Heil (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will das Gründen und die Wahl von Betriebsräten vereinfachen und ihnen mehr Einfluss geben. "Wir wollen dafür sorgen, dass die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtert wird", sagte Heil der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll verpflichtend werden", sagte Heil. Bisher liegt die gesetzliche Grenze für das vereinfachte Wahlverfahren bei 50 Mitarbeitern. Es sieht eine schnellere, unbürokratischere Wahl der Arbeitnehmervertreter vor, als sie in größeren Betrieben vorgeschrieben ist.

"Das ist wichtig für mehr Mitbestimmung der Beschäftigten. Denn in Zeiten des digitalen Wandels müssen die Rechte von Beschäftigten gesichert werden", betonte der Arbeitsminister. "Einen entsprechenden Gesetzentwurf werde ich im kommenden Jahr vorlegen", kündigte er an. Zugleich will Heil ein "Initiativrecht von Betriebsräten für Weiterbildung und Qualifizierung" schaffen. "In Absprache mit der Unternehmensführung und dem Management sollen sie die Initiative für die Weiterqualifizierung von Mitarbeitern ergreifen können", sagte Heil.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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