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Kabinett beschließt Lieferkettengesetz

Archivmeldung vom 03.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Die Bundesregierung hat das lange umstrittene Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) zeigte sich erfreut darüber. "Wir haben ein angemessenes Gesetz auf den Weg gebracht, das auch Wirkungen zeigen wird", sagte er.

Made in Germany stehe in Zukunft "nicht nur für höchste Qualität, sondern auch für faire Produktion". Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Dabei geht es vor allem um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Unternehmen in Deutschland sollen demnach dafür sorgen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Im Gesetz werden dafür Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen festgelegt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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