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DIHK will von Vermittlungsausschuss deutliche Strompreis-Senkung

Archivmeldung vom 09.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat aufgefordert, die Stromkosten kurzfristig drastisch zu senken und die sogenannte EEG-Umlage bis 2030 vollständig abzuschaffen. Das geht aus einem Vorstandsbeschluss des DIHK hervor, über den die "Welt am Sonntag" berichtet.

Die Bundesregierung plant in ihrer Klimagesetzgebung, die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2021 zunächst um 0,25 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Dieser und weitere Punkte des sogenannten Klimapakets sind allerdings umstritten. Das Gesetzesvorhaben beschäftigt daher am Montag den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Länderkammer. Aus Sicht der Wirtschaft sei die geplante Absenkung der Stromkosten viel zu gering, kritisiert der DIHK. Durch die leicht sinkende EEG-Umlage würde die Wirtschaft bei den Stromkosten um lediglich 450 Millionen Euro entlastet.

Der DIHK fordert stattdessen dem Zeitungsbericht zufolge, die Belastung durch die EEG-Umlage in einem ersten Schritt bis 2023 um sieben Milliarden Euro zu verringern. Diese Summe entspricht in etwa der Höhe Einnahmen des Bundes aus der Stromsteuer. Damit werde eine Senkung des Strompreises um zwei Cent pro Kilowattstunde erreicht. "Diesem Einstieg sollten weitere Schritte zur Reform des Steuer- und Abgabensy stems folgen", heißt es im DIHK-Vorstandsbeschluss. "Der DIHK empfiehlt dafür als erste Maßnahme einen verbindlichen Fahrplan für die vollständige Abschmelzung der EEG-Umlage bis 2030."

Zur Begründung hieß es, dass das geplante nationale Handelssystem für CO2-Berechtigungen für Verkehr und Heizwärme "eine große Zahl von Unternehmen erheblich belasten" werde. Dies gelte beispielsweise "beim Einsatz von Erdgas zum Heizen oder zur Erzeugung von Prozesswärme, bei der Verbrennung von kohlenwasserstoffhaltigen Abfällen in Sonderabfallverbrennungsanlagen sowie bei der Nutzung von Treibstoffen." Nach den Berechnungen des DIHK kommt bei dem geplanten Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne Kohlenstoffdioxid (CO2) auf die Wirtschaft im Jahr 2021 eine direkte Belastung von rund 1,8 Milliarden Euro zu.

Sie steigt bis 2025 auf rund fünf Milliarden Euro an, heißt es im Vorstandsschreiben: "Weitere Kostensprünge in den Jahren 2026 und danach sind im Gesetz angelegt." Mit Blick auf die bereits höchs ten Strompreise Europas könnten "viele Unternehmen diese zusätzlichen Kosten nicht oder nur teilweise an ihre Kunden weitergeben". Der DIHK hält daher "zusätzlich ein unternehmensindividuelles Kompensationssystem für unbedingt erforderlich, um besondere Belastungen von Unternehmen abzufedern und Carbon Leakage (die Abwanderung von Produktion) zu verhindern." Die Politik wolle mit ihrem Paket Anreize dafür setzen, "dass Unternehmen in Deutschland in Zukunft ihre Investitionen auf Klimaschutz ausrichten", sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer der "Welt am Sonntag". Das gelinge aber nur, "wenn als Folge der Klimapolitik den Betrieben nicht die erforderlichen Finanzmittel fehlen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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