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Bundesregierung will Abschiebung kranker Asylbewerber erleichtern

Archivmeldung vom 21.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Bundesregierung will gesundheitliche Gründe künftig nur noch im Ausnahmefall als Hindernis für eine Abschiebung abgelehnter Asylbewerber akzeptieren. Das geht aus einem aktualisierten Entwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vom 15. Januar für ein "Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren" hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post vorliegt.

Demnach sollen abgelehnte Asylbewerber nur noch in Deutschland bleiben dürfen, wenn sich durch die Abschiebung ihre "lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung" verschlechtern würde. Medizinische Gründe, die abgelehnte Asylbewerber gegen ihre Abschiebung vorbrächten, könnten "oftmals nicht nachvollzogen werden, da keine einheitlichen Vorgaben für die zu erbringenden Atteste bestehen", heißt es weiter. Geplant ist, dass Asylbewerber eine "qualifizierte ärztliche Bescheinigung" beibringen müssen; es soll eine feste Liste von Ärzten geben, die eine solche Bescheinigung ausstellen dürfen. Außerdem will der Innenminister die Flüchtlinge stärker an den Kosten für die Integration beteiligen. So sollen die Asylbewerber für Deutschkurse künftig pauschal bis zu zehn Euro pro Monat bezahlen. Die SPD muss dem Gesetz, das nächste Woche ins Kabinett kommen soll, noch zustimmen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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