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Kirsch: Auslandseinsätze grundsätzlich nur mit Bundestagsmandat!

Archivmeldung vom 19.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Oberst Ulrich Kirsch Bild: DBwV
Oberst Ulrich Kirsch Bild: DBwV

Mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen über Einsätze der Bundeswehr in Mali und der Türkei erklärt der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Ulrich Kirsch: "Ich fordere, dass die Bundeswehr generell nur dann im Ausland eingesetzt wird, wenn es dafür ein Mandat des Deutschen Bundestages gibt."

Die Forderung gelte unabhängig von der Frage, ob Juristen im jeweiligen Fall ein Mandat für erforderlich halten oder nicht, so Kirsch. "Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Ihre Einsätze sollten deswegen grundsätzlich immer vom Parlament beschlossen werden."

Zu oft habe in der Vergangenheit das Bundesverfassungsgericht über die rechtlich gebotene Parlamentsbeteiligung entscheiden müssen, sagte Kirsch. "Die Einsätze gehören aber nicht vor Gericht, sondern in die Politik."

Der Bundesvorsitzende sagte weiter: "Die Soldaten haben das Rumgeeier satt. Wenn jemand in Deutschland eine sicherheitspolitische Debatte anregen will, sollte er das an erster Stelle im Parlament tun!"

Quelle: DBwV Dt. BundeswehrVerband (ots)

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