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Flüchtlingskrise: Bausback sieht Existenz des Staats gefährdet

Archivmeldung vom 13.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rosel Eckstein / pixelio.de
Bild: Rosel Eckstein / pixelio.de

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) sieht in der Flüchtlingskrise die Existenz des deutschen Staates gefährdet. "Wenn der Bund nicht bald handelt, kann es dazu kommen, dass die Länder die ihnen zugewiesenen verfassungsrechtlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können", sagte Bausback der F.A.Z.

Durch ein Bund-Länder-Streitverfahren könne dann der Bund dazu gezwungen werden, "wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Migration zu ergreifen". Er fügte hinzu: "Staatlichkeit und daraus abgeleitete supranationale Organisationen setzen eine Begrenzung in territorialer und personeller Hinsicht voraus. Wer auf Dauer eine Entgrenzung zulässt, gefährdet letztlich die Existenz unseres Staates und darüber hinaus der Europäischen Union."

Der Berliner Staatsrechtslehrer Michael Kloepfer sagte der F.A.Z., der Bundestag müsse über die Einwanderung und mögliche Quoten entscheiden. "Die vorbehaltlose Öffnung der deutschen Grenzen für Flüchtlinge ist eine für das Zusammenleben von Menschen in Deutschland und für die Entfaltung ihrer Grundrechte wesentliche Entscheidung", sagte Kloepfer der Zeitung.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssten solche Entscheidungen vom Parlament getroffen werden. Für die Zukunft bedeute dies, "dass die vorbehaltlose Öffnung der Grenzen, aber auch Quoten für Flüchtlinge vom Bundestag beschlossen werden müssen. Das gilt auch für Quoten, die für Deutschland auf EU-Ebene festgelegt werden. Es geht nicht an, die Entscheidungen über Grenzöffnungen und Quoten für Migranten weiter als Hausgut der Exekutive zu verstehen. Gesamtentscheidungen über die Einwanderung unterliegen dem Parlamentsvorbehalt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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