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Steuergewerkschaft: Steuerabkommen mit der Schweiz "ist Gift für die deutsche Steuermoral"

Archivmeldung vom 11.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: tokamuwi  / pixelio.de
Bild: tokamuwi / pixelio.de

Als "Gift für die Steuermoral in Deutschland" und als eine "Veräppelung der ehrlichen Steuerzahler und derjenigen, die bisher durch Selbstanzeige hohe Nachversteuerungsleistungen erbracht haben", kritisiert die Deutsche Steuergewerkschaft das paraphierte Deutsch-Schweizer-Doppelbesteuerungsabkommen. Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler sagte der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe): "Lieber kein Steuerabkommen als dieses."

Er forderte den Bundesrat auf, das vom Bundesfinanzminister vorgelegte Abkommen zu blockieren. Angesichts von "mindestens 150 Milliarden Euro" an Steuerschwarzgeld, die sich in der Schweiz befänden, sei es "merkwürdig und mindest höchst blauäugig", dass die Bundesregierung sich damit begnügen wolle, dass die Schweizer Banken 1,9 Milliarden Euro vorab als Ausgleich für das erst ab 2013 geltende Gesetz bereit stellten. "Da müsste doch mindestens ein zweistelliger Milliardenbetrag fällig werden", so Eigenthaler angesichts der Nachversteuerungssätze, die zwischen 19 und 34 Prozent lägen. Zudem werde das späte Inkrafttreten des Gesetzes dazu führen, dass "gerade die kriminell erworbenen Schwarzgelder bis dahin unbeschadet weiter transferiert werden können", befürchtet die Steuergewerkschaft. "Die Schweizer Banken schlagen sich bestimmt freudestrahlend und augenzwinkernd auf die Schenkel", meinte Eigenthaler. Mit Blick auf neue und zukünftige CD's mit Steuersünder-Daten warnte Eigenthaler davor, den Schweizer Behröden und Banken "augenzwinkernd zu versprechen, ab 2013 werden keine CD's mehr gekauft." Für ihn gelte das Prinzip für den Staat: "Wir müssen weiterhin Steuersünder-CD's kaufen, sofern sie für die Steuerbehörden werthaltig sind. Und das kann man durch Stichproben ganz leicht ermitteln." Zum Glück, so Eigenthaler, sei der Bundesfinanzminister für die Steuern, die Justiz aber für die Strafverfolgung zuständig.

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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