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PIRATEN: Transsexuellengesetz ist dringend zu überarbeiten

Archivmeldung vom 03.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo der Piratenpartei Deutschland
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Eineinhalb Jahre durfte man das Geschlecht über das Personenstandsgesetz ändern. Nun aber hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Das gilt nur für Personen mit sichtbaren intersexuellen Merkmalen. In seinem Urteil vom 22. April sagt er, alle Menschen mit "lediglich empfundener Intersexualität" seien hiervon nicht erfasst. [1]

Sie werden an das seit Jahren massiv in der Kritik stehende Transsexuellengesetz (TSG) verwiesen. Die Piratenpartei findet: Hierfür braucht es bessere Lösungen. Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, stellt fest: "Das Transsexuellengesetz ist diskriminierend und veraltet. Zu diesem Ergebnis kam schließlich auch das Bundesverfassungsgericht: Es hat einen Großteil der Voraussetzungen aus §8 TSG als menschenunwürdig bezeichnet und aufgehoben.[2]

Dass es bisher keine Neuregelung gibt, ist vollkommen unverständlich und für die Betroffenen untragbar. Denn ohne eine Neuregelung bleiben auch die weiteren kritikwürdigen Paragraphen in Kraft, wie die Gutachtenpflicht in §4 TSG, die insgesamt zu hohen Kosten bei einem Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung führen. [3]"

Florian Gessner, Mitglied der AG Queerpolitik, fügt hinzu: "Als PIRATEN stehen wir ohnehin dafür, dass jeder frei und selbstbestimmt leben können soll. Der Geschlechtseintrag soll generell nicht mehr erfasst werden müssen und jeder die Möglichkeit haben, darüber selbst zu entscheiden. Wir benötigen dringend eine Reform des Transsexuellengesetzes, unter anderem den Wegfall der Gutachtenspflicht. Zwar befindet sich das TSG gerade in Überarbeitung, doch schon der letzte Versuch endete in einer Katastrophe. Die Verwendung von Begriffen wie 'empfundene Intersexualität' zeigt, dass der BGH nicht ausreichend mit der Thematik befasst ist, um ohne Unterstützung von Interessenverbänden entsprechende Urteile zu fällen. Hört zur Abwechslung mal auf die Betroffenen!"

Fußnoten:

[1] http://ots.de/3aegaZ

[2] http://ots.de/AnFZsv , https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv060123.html

[3] http://ots.de/HmvHoq

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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