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Kabinett beschließt Rentenversicherungsbericht 2021

Archivmeldung vom 24.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutschland liegt bei der Rente im Vergleich zu anderen Staaten weit zurück (Stand 2017)
Deutschland liegt bei der Rente im Vergleich zu anderen Staaten weit zurück (Stand 2017)

Bild: AfD Hessen / Eigenes Werk

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Rentenversicherungsbericht 2021 beschlossen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Für Ende 2021 wird demnach eine Nachhaltigkeitsrücklage von 37,2 Milliarden Euro geschätzt.

Damit bleibt die Rücklage stabil bzw. steigt sogar leicht um rund 100 Millionen Euro. Der Beitragssatz soll in den beiden kommenden Jahren konstant bei 18,6 Prozent bleiben. Den Modellrechnungen zufolge steigt der Beitragssatz im Jahr 2024 auf 19,5 Prozent und im Jahr 2025 auf 19,7 Prozent. Er bleibt damit unterhalb der bis 2025 geltenden Haltelinie von 20 Prozent. Rentner können nach einer Nullrunde in diesem Jahr im kommenden Jahr wieder mit einer deutlichen Rentenanpassung rechnen.

Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassungen werde allerdings erst im jeweiligen März feststehen, so das Ministerium. Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 49,4 Prozent, steigt in den Folgejahren zunächst an und beträgt im Jahr 2025 49,2 Prozent. "Die Rentenversicherung kommt gut durch die Pandemie", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie bleibe der Beitragssatz im nächsten und im übernächsten Jahr stabil. "Eine wichtige Rolle spielt dabei der konsequente Einsatz der Kurzarbeit, denn auf Kurzarbeitergeld werden auch Beiträge zur Rente gezahlt." Das sichere die Rentenansprüche der Kurzarbeitenden und stabilisiere die Rentenfinanzen, so Heil. Das Kabinett befasste sich am Mittwoch auf direkt mit dem Thema Kurzarbeit. Es verlängerte die Bezugsdauer und den vereinfachten Zugang für Betriebe zur Kurzarbeit um drei Monate bis Ende März.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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