Finanzministerium will Kampf gegen Steuerbetrug digitalisieren
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will den Kampf gegen Steuerbetrug forcieren. Das geht aus einem internen Gesetzesentwurf "zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung" des Bundesfinanzministeriums hervor, über den das "Handelsblatt" berichtet.
So rechnet der Bund für den Zeitraum 2026 bis 2029 mit Mehreinnahmen für
den Bundeshaushalt von insgesamt 280,5 Millionen Euro. Demgegenüber
stehen "in den ersten vier Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes
sowohl einmalig als auch jährlich zusätzliche Ausgaben in Höhe von
zusammen rund 465 Millionen", heißt es im Gesetz. Das
Bundesfinanzministerium wollte sich auf Anfrage des "Handelsblatts"
wegen der laufenden Ressortabstimmung nicht zu den Zahlen äußern.
Insgesamt
sollen die Mehreinnahmen von Bund, Ländern und
Sozialversicherungsträgern im Jahr 2029 immerhin 858,4 Millionen Euro
betragen. Ein Großteil davon entfällt mit 538,7 Millionen Euro
allerdings auf die Sozialversicherung, gefolgt von den Ländern mit 188,2
Millionen Euro. Die Mehreinnahmen für den Bund betragen im Jahr 2029
laut Entwurf 131,5 Millionen Euro.
Das Gesetz sieht vor, die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu stärken. "Durch eine bessere
Hinweis- und Informationsverdichtung der FKS werden die Prüfungen
künftig mit optimalem Ressourceneinsatz durchgeführt, zu deutlich
höheren Beanstandungsquoten führen und damit mehr erfolgreiche
Ermittlungsverfahren mit substanziellen Verstößen und weniger reinen
Formalverstößen zur Folge haben", heißt es im Gesetzesentwurf.
Außerdem
will das Bundesfinanzministerium den Katalog der für Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen an aktuelle
Entwicklungen anpassen "und um das Friseur- und Kosmetikgewerbe
erweitern". Durch die Erweiterung des Branchenkatalogs um das Friseur-
und Kosmetikgewerbe "kann die Prüfungssituation durch die damit
verbundenen Pflichten, wie die Ausweismitführungspflicht, für die FKS
erheblich verbessert werden", heißt es im Gesetzesentwurf.
Quelle: dts Nachrichtenagentur