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Hotels und Gaststätten: Bundesarbeitsminister muss Lockdown-Schäden abfedern

Archivmeldung vom 10.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Uta Herbert / pixelio.de
Bild: Uta Herbert / pixelio.de

"Wir begrüßen den Kurswechsel von Bundesarbeitsminister Heil beim Kurzarbeitergeld. Dass die erhöhten Leistungssätze nach massiven Beschwerden insbesondere aus der Hotellerie und dem Gastgewerbe bis Ende März 2022 beibehalten werden, zeugt von Einsicht in das ökonomisch und sozial Gebotene. Dadurch kann der Weggang von vielen Tausenden Beschäftigten verhindert werden", so Daniela Gerdes, Vorsitzende der Kommission Tourismus des BVMW.

"Dennoch ist Minister Heil auf der Hälfte der Strecke stehengeblieben. Bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es weiter erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die aktuelle Planung, die vollständige Erstattung auf die Hälfte zu verringern, ist für die das zweite Jahr in Folge krisengeplagte Branche finanziell nicht zu stemmen. Denn Hotels und Gaststätten leiden nicht nur unter massiven Umsatzeinbußen durch die Teillockdowns in einzelnen Bundesländern, sondern auch unter der Verunsicherung in der Bevölkerung als Folge unterschiedlicher Zutrittsregelungen.

Von einer normalen Geschäftssituation oder gar einem positiven Weihnachtsgeschäft sind die Betriebe der Gastronomie und Hotellerie weit entfernt. Sie müssen dementsprechend unterstützt werden, sonst drohen ein Exodus des Personals und in der Folge das Aus für viele der zumeist mittelständischen Betriebe," so Daniela Gerdes.

Quelle: BVMW (ots)

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