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Otte: Vergabeprozesse im Verteidigungsministerium effizienter gestalten

Archivmeldung vom 16.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Im Verteidigungsausschuss wurde am heutigen Mittwoch der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur sogenannten Berateraffäre beschlossen. Dazu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte: "Der Verteidigungsausschuss hat im Lauf seiner Arbeit als Untersuchungsausschuss mehr als 4.700 Akten als Beweismittel beigezogen und in 17 öffentlichen Beweisaufnahmesitzungen 41 Zeuginnen und Zeugen befragt."

Otte weiter: "Im Abschlussbericht sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es im Verteidigungsministerium bei der Beauftragung von externen Beratungsunternehmen zu Verstößen gegen das Vergaberecht gekommen ist. Es steht jedoch außer Frage, dass es bei den von uns beleuchteten Projekten stets um die dringend erforderliche Modernisierung unserer Streitkräfte ging. Das gilt vor allem für die weitere Digitalisierung der Bundeswehr. Wir müssen aber darauf achten, dass externe Beratungen den Charakter einer vorübergehenden Leistung nicht verlieren. Hier gilt der bewährte Grundsatz: so viel externe Unterstützung wie nötig, aber so wenig wie möglich.

Wichtig ist aus unserer Sicht, dass das Verteidigungsministerium sichergestellt hat, dass in Zukunft externe Beratungsleistungen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sie sinnvoll und erforderlich sind. Es ist gut, dass die internen Vergaberichtlinien bereits konkretisiert wurden. Vergabeentscheidungen können jetzt transparenter getroffen werden."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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