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Verwaltungsgericht: Beobachtung von Bodo Ramelow rechtmäßig

Archivmeldung vom 21.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bodo Ramelow Bild: bundestag.de
Bodo Ramelow Bild: bundestag.de

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beobachtung des Linken-Abgeordneten Bodo Ramelow am Mittwoch für rechtmäßig erklärt. Der Politiker hatte zuvor gegen die Sammlung personenbezogener Informationen über ihn durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geklagt.

Die beiden Vorinstanzen hatten dem Thüringer Landtagsabgeordneten Recht gegeben, die Leipziger Richter wiesen die Klage nun aber ab. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts seien "tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei DIE LINKE". So rechtfertige Ramelows Tätigkeit in den Parteien PDS, Linkspartei.PDS und DIE LINKE "die Erhebung von Informationen über ihn durch das BfV im Wege der offenen Beobachtung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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