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Grüne: Betroffene dürfen in Frauenhäusern nicht abgewiesen werden

Archivmeldung vom 25.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bündnis 90 / Die Grünen Flagge
Bündnis 90 / Die Grünen Flagge

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Grünen-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, mehr Verantwortung für Betroffene in Frauenhäusern zu übernehmen. "Nicht jedes Frauenhaus kann für die spezifischen Bedarfe jeder Betroffenen ausgestattet sein, aber jede Frau, ob mit oder ohne Kinder, braucht eine Anlaufstelle und das unabhängig von ihrem rechtlichen Status oder ihrer Wohnsituation", heißt es in einem Antrag, über den die "Welt" berichtet.

Weiter heißt es in dem Antrag: "Es kann nicht sein, dass Frauen in Abhängigkeit ihres Wohnortes gute oder weniger gute Unterstützung erhalten." Darum sei die Bundesregierung aufgefordert, "jeder von Gewalt betroffenen Frau einen Rechtsanspruch auf Geldleistung für den Zweck des Aufenthalts in einem Frauenhaus" einzuräumen. Zudem sei die Übernahme der verbleibenden Kosten mit den Bundesländern und den Kommunen zu regeln. Grünen-Chefin Annalena Baerbock sagte der Zeitung: "Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich ist kein persönliches Problem einzelner Frauen. Wenn Frauen von ihren Männern geschlagen, getreten und misshandelt werden, geht das die ganze Gesellschaft etwas an."

Daher stehe der Bund in der Verantwortung, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ausreichend Schutz vor Gewalt zu gewährleisten. "Wir Grünen fordern daher einen Rechtsanspruch der betroffenen Frauen auf Hilfe und Unterstützung. Dies bedeutet, dass die Frauen einen Rechtsanspruch auf Leistungen während des Aufenthalts erhalten sowie Angebote wie therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen können. Das heißt: Alle Betroffenen erhalten Schutz, niemand wird abgewiesen." Bislang ist Betroffenen der Zugang zu Frauenhäusern nicht einheitlich geregelt. Immer wieder müssen Schutzsuchende abgewiesen werden, da es an bedarfsgerechten oder barrierefreien Angeboten fehlt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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