Wirtschaftsministerium verteidigt Gesetz zur Vergabebeschleunigung
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die im neuen Gesetz zur Vergabebeschleunigung vorgesehene Regelung zum sogenannten Losgrundsatz gegen Kritik mehrerer Verbände verteidigt. "Wir sind der Auffassung, dass wir einen guten Ausgleich gefunden haben zwischen Mittelstandsfreundlichkeit, aber auch der notwendigen Beschleunigung", sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.
Es gebe sehr viele andere Punkte in dem Vergabebeschleunigungsgesetz,
die der gesamten Wirtschaft und der gesamten Industrie zugutekommen.
Insgesamt
acht Verbände hatten zuvor einen Brief an Wirtschaftsministerin
Katherina Reiche (CDU) geschickt und davor gewarnt, dass die
vorgeschlagene Regelung zum sogenannten Losgrundsatz "massiven
Mehraufwand und Bürokratie" provoziere.
Im Kern geht es in der
Regelung darum, dass große Aufträge in mehrere "Lose" aufgeteilt werden.
Die Verbände fordern, dass mehrere Teil- oder Fachlose ganz oder
teilweise zusammen vergeben werden können, "wenn wirtschaftliche,
technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen". Laut BMWE sind
Ausnahmen vom Losgrundsatz möglich, wenn es um bestimmte vom
Sondervermögen finanzierte Vorhaben geht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur