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Kein Disziplinarermittlungsverfahren gegen Speer

Archivmeldung vom 13.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Brandenburg
Wappen von Brandenburg

Die Staatskanzlei wird kein Diziplinarverfahren gegen den ehemaligen Finanz- und Innenminister Rainer Speer (SPD) einleiten. Das erklärte der Chef der Staatskanzlei Albrecht Gerber auf Anfrage. Seit Anfang des Jahres hatte die Behörde entsprechende Schritte gegen Speer geprüft. Ihm war vorgeworfen worden, als Chef der Staatskanzlei zwischen 1999 und 2004 seine ehemalige Geliebte verbeamtet zu haben. Außerdem wurden Vorwürfe geprüft, ob er sich Unterhaltszahlungen gegenüber deren Kind entzog und an einem möglichen Sozialbetrug der Mutter beteiligt gewesen sein könnte.

Das Berliner Landgericht hatte diesen Verdacht als unbegründet eingeschätzt. Laut Gerber können nach sieben Jahren nur noch Disziplinarverfahren eingeleitet werden, wenn diese zu einer Aberkennung des Ruhegehaltes führen. Dazu reichten die Vorwürfe jedoch nicht aus. Dass Speer seine eventuelle Befangenheit bei der Verbeamtung nicht angezeigt hat, sieht die Staatskanzlei als formalen Fehler an, der nicht zu einer Amtsenthebung beziehungsweise zur Aberkennung der Ruhegehälter führen kann. Die Opposition hatte zu Beginn des Jahres bemängelt, dass in der Aktenführung des Verbeamtungsvorganges Mängel auftraten. Laut Gerber ist jedoch keinerlei Einflussnahme Speers auf die Entscheidung feststellen. Das hätten auch die Befragungen aller damals Beteiligten ergeben. Speer war vor einem Jahr zurückgetreten, nachdem bekannt geworden war, dass er der mögliche Vater eines unehelichen Kindes ist, für das er keinen Unterhalt zahlte. +++

Quelle: Märkische Oderzeitung (ots)

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