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Grosse-Brömer: Amthor hat politischen Fehler begangen

Archivmeldung vom 20.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Daumen runter: Rating-Zwerg kritisiert Deutschland. Bild: pixelio.de/B.Thorn
Daumen runter: Rating-Zwerg kritisiert Deutschland. Bild: pixelio.de/B.Thorn

Der Erste parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer, hat die Nebentätigkeit des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor als "politischen Fehler" bezeichnet. "Philipp Amthor hat einen politischen Fehler begangen. Das hat er selbst eingesehen und hat sich sehr schnell für diesen politischen Fehler entschuldigt. Das fand ich richtig und angemessen", sagte Grosse-Brömer der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Wie Amthors Fehler juristisch zu bewerten sei, sei Sache der Bundestagsverwaltung. "Diese Bewertung sollten wir erst mal abwarten", so der CDU-Politiker. Grundsätzlich hält Grosse-Brömer Nebentätigkeiten von Abgeordneten für "nichts Verwerfliches". "Da man nur ein Mandat auf Zeit hat, müssen manche Abgeordnete den Kontakt zu ihrem Berufsumfeld behalten können. Ich muss nur transparent machen, für wen ich arbeite und dass möglicherweise Abhängigkeiten bestehen. Aber dazu haben wir klare Regeln", betonte der parlamentarische Geschäftsführer. Grosse-Brömer stellte mehr Transparenz durch ein Lobbyregister noch in dieser Legislaturperiode in Aussicht.

"Ein Lobbyregister wird kommen, die Frage ist nur noch, wie es aussehen soll." Es sei wichtig, zwischen dem freien Abgeordneten und der Bundesregierung zu unterscheiden. "Geltendmachung von unterschiedlichsten Interessen der Gesellschaft ist der Wesenskern der Abgeordnetentätigkeit. Der Abgeordnete darf aber nicht beeinflussbar und abhängig von Lobbyisten sein", stellte Grosse-Brömer klar. Ein Lobbyregister könnte die bereits bestehenden Regeln ergänzen. "Die Selbstständigkeit des Abgeordneten und seine verfassungsrechtliche Unabhängigkeit müssen aber berücksichtigt bleiben", sagte er der NOZ.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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