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Koalition einigt sich auf neues Luftsicherheitsgesetz

Archivmeldung vom 04.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die große Koalition steht offenbar vor einer Einigung zum Luftsicherheitsgesetz. Danach könnte die Bundeswehr künftig bei einem terroristischen Anschlag auch im Inland militärisch aktiv werden - dem Einsatz von Abfangjägern gegen ein nur mit Terroristen besetztes Flugzeug etwa wäre der verfassungsmäßige Weg eröffnet.

Wie der "Tagesspiegel am Sonntag" erfuhr, könnte möglicherweise bereits im Koalitionsausschuss am Sonntag ein entsprechender Beschluss gefasst werden, sollte die Dynamik des Treffens die im Vorfeld besprochene Linie nicht hinfällig machen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz gekippt hatte, führten Union und SPD heftige Debatten um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Während Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Grundgesetzänderung zur Neudefinition des Kriegsfalles anstrebt, um die Bundeswehr grundsätzlich im Terrorfall im Inneren einsetzen zu können, besteht die SPD auf einer eingeschränkteren Lösung: Die Bundeswehr darf Amtshilfe auch mit militärischen Mitteln leisten.

Auf diese Variante scheint die Einigung der Koalitionspartner jetzt auch zuzulaufen: Eine Änderung von Artikel 35 im Grundgesetz. Darin würde neben der Amtshilfe auch mit militärischen Mitteln eine Entscheidungsbefugnis zum Einsatz klar geregelt. Die Neuregelung soll den Grundgesetzartikel an die veränderte Bedrohungslage in Deutschland seit den Anschlägen vom 11. September 2001 anpassen. Denn nach bisherigem Recht kann die Bundeswehr nicht mit ihren militärischen Kapazitäten für die Abwehr eines Terrorangriffs zur Hilfe gerufen werden. Innenminister Schäuble rückt damit zwar nicht von seiner weitergehenden Position ab - doch betrachtet die Union offenbar die Änderung des Artikel 35 als den weitestgehenden mit der SPD derzeit zu vereinbarenden Schritt.

Quelle: Der Tagesspiegel

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