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Wettbewerbshüter fordern mehr Befugnisse bei Vergleichsportalen

Archivmeldung vom 26.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Andreas Mundt (2018)
Andreas Mundt (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Kartellamtschef Andreas Mundt fordert mehr Befugnisse für seine Behörde, um gegen Defizite bei Internetvergleichsportalen vorzugehen. Das Amt habe zwar seit 2017 Befugnisse im Verbraucherschutz, es sei aber "kein Geheimnis, dass wir uns erweiterte Befugnisse für die Fälle wünschen würden, in denen der zivilrechtliche Verbraucherschutz nicht ausreicht", sagte er dem "Handelsblatt".

Dann nutze es auch allen etwas, dass die Behörde bessere Ermittlungsmöglichkeiten als zum Beispiel die Verbraucherschutzverbände hätten. Aktuell könne seine Behörde sogenannte Sektoruntersuchungen durchführen, so der Amtschef. Im Bereich der Digitalwirtschaft habe man dabei bereits "erhebliche verbraucherrechtliche Defizite" aufgedeckt, ob bei Preisvergleichsportalen, Nutzerbewertungen, Smart-TVs oder sogenannten Mobile Apps.

Das Problem sei aber: "Wir können nicht mehr tun, als diese Dinge festzustellen. Wir haben bislang keine Befugnisse, die Unternehmen zu zwingen, ihr Verhalten zu ändern." Verbraucherschutz sei in Deutschland zwar überwiegend Privatangelegenheit, unterstützt durch die Arbeit der Verbraucherschutzverbände, sagte Mundt weiter. Das funktioniere in vielen Bereichen auch "bestens". Aber gerade im Internet stoße man damit an Grenzen. "Mittels behördlicher Eingriffsbefugnisse könnten wir hier effektiver zu Lösungen der Probleme kommen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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