Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Ludwig: Keine Erhöhung der Umsatzsteuer auf Saunaleistungen

Ludwig: Keine Erhöhung der Umsatzsteuer auf Saunaleistungen

Archivmeldung vom 16.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Daniela Ludwig (2013)
Daniela Ludwig (2013)

Foto: Michael Naumberger
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bund und Länder verhandeln aktuell über die Umsatzsteuersätze auf Saunaleistungen. Hierzu erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig: "Eine Anhebung des Umsatzsteuersatzes auf Saunaleistungen von 7 auf 19 Prozent, wie sie von einigen Bundesländern befürwortet wird, führt in die falsche Richtung. Insbesondere für die Heilbäder, die sich im kommunalen Eigentum befinden, bedeutet dies einen erhöhten Bedarf an Zuschüssen aus den Gemeindehaushalten, sollten sie die gestiegene Steuerbelastung nicht auf die Eintrittspreise umlegen können."

Ludwig weiter: "In der Regel werden Badeleistungen und Saunaleistungen gemeinsam angeboten. Bisher werden beide Leistungen ermäßigt mit 7 Prozent besteuert. Eine unterschiedliche Besteuerung zusammenhängender Leistungen ist mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand für die betroffenen Unternehmen verbunden. Im Hinblick auf das geplante Präventionsgesetz und die damit einhergehende Bedeutung gerade von Sauna- und Bäderangeboten für die Gesundheitsvorsorge, wäre eine geänderte Steuerpraxis kontraproduktiv. Die Länder sind aufgefordert eine schnelle und praxistaugliche Regelung zu schaffen, um Rechtssicherheit für die Branche herzustellen."

Hintergrund:

Bislang werden Saunaleistungen als Heilbäder i. S. des § 12 Absatz 2 Nummer 9 Umsatzsteuergesetz (UStG) angesehen und daher ermäßigt besteuert. Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs gilt dies allerdings nur für Heilbäder, die der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen. Dennoch fielen unter diese Ermäßigung bisher auch neue Produkte wie z.B. Floating-Bäder, Heu-, Schoko-, Kleopatra- und Aromabäder.

Die für Fragen der Umsatzsteuer zuständigen Referatsleiter von Bund und Ländern haben daraufhin beschlossen, die geltende Praxis ab dem 1. Januar 2015 zu beenden und Saunaleistungen künftig generell mit 19 Prozent zu besteuern.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte bitmap in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige