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Widmann-Mauz will Mutterschaftsgeld auch für selbstständige Privatversicherte

Archivmeldung vom 13.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Annette Widmann-Mauz (2013)
Annette Widmann-Mauz (2013)

Foto: Laurence Chaperon
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) hat angekündigt, dass künftig auch Frauen, die privat gesundheitsversichert sind und als Selbstständige arbeiten, während des Mutterschutzes sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld erhalten sollen. "Wir werden das Versicherungsvertragsgesetz so anpassen, dass die PKV künftig verpflichtet ist, Frauen einen entsprechenden Versicherungsschutz anzubieten", sagte Widmann-Mauz, die auch Vorsitzende der Frauenunion ist, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Die CDU-Politikerin sprach von einer "Schutzlücke für werdende Mütter", die geschlossen werden müsse. Sie sagte: "Ich bin sehr zuversichtlich, dass unser Vorschlag von den Koalitionsfraktionen in den parlamentarischen Beratungen positiv aufgegriffen wird."

KONTEXT:

Das Mutterschaftsgeld wird bei Arbeitnehmerinnen gemeinsam von Krankenkassen und Arbeitgebern getragen. Es soll während der gesetzlichen Mutterschutzfrist das Entgelt ersetzen. Laut Gesetz dürfen werdende Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Auch Privatversicherte im Angestelltenverhältnis erhalten Mutterschaftsgeld. Die Lücke besteht bei den Privatversicherten, die zudem selbstständig sind.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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