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Schallschutzverordnung durch das Bundeskabinett verabschiedet

Archivmeldung vom 28.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch HB

Die über viele Jahre diskutierte Novellierung des Fluglärmgesetzes aus dem Jahre 1971 markiert einen Meilenstein im Verkehrslärmschutz. Ziel ist es, die Anwohner im Umland der Flughäfen besser vor Fluglärm zu schützen. Mit dem neuen Gesetz, das im Juni 2007 in Kraft trat, wurde ein Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten erzielt.

Mit der nun vom Bundeskabinett verabschiedeten Schallschutzverordnung wird die untergesetzliche Grundlage für die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen an den Flughäfen gelegt. "Die Schaffung dieser Verordnung durch das federführende Umweltministerium hat zwei Jahre auf sich warten lassen. Die deutschen Verkehrsflughäfen bekennen sich ausdrücklich zu den im Fluglärmschutzgesetz vereinbarten Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung rund um die Flughäfen. Die von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgeschlagene Verordnung geht weit über die Festlegungen des Fluglärmschutzgesetzes hinaus", kritisiert Ralph Beisel. "Dies ist für die Flughäfen nicht hinnehmbar, da der Willen des Gesetzgebers missachtet wird."

Der Flughafenverband ADV erwartet, dass nun auch die Grundlagen für die finanziellen Entschädigungen für die Lärmbelastung im Außenwohnbereich schnell vom Umweltministerium auf den Weg gebracht werden. Im Interesse der Anwohner von Flughäfen sind weitere Verzögerungen nicht hinnehmbar.

Quelle: Flughafenverband ADV

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