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Barbara Höll: DIE LINKE fordert Pendlerpauschale ungekürzt und vom ersten Kilometer an

Archivmeldung vom 30.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zu den Plänen der SPD, die ab 2007 gekürzte Entfernungspauschale wieder ab dem ersten Kilometer gewähren zu wollen, erklärt Barbara Höll, steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: Kaum hat sich die SPD-Spitze ein wenig auf die Parteibasis zu bewegt und dem Willen der Bevölkerungsmehrheit nach mehr sozialer Gerechtigkeit mit einigen Ankündigungen entsprochen, rudert sie bereits wieder zurück.

Es war keineswegs ihr soziales Gewissen, das die SPD dazu veranlasst hat, die Rücknahme der Kürzung der Pendlerpauschale zu fordern. Sie will das Thema lediglich aus dem Wahlkampf heraushalten.

Aus Angst, das Bundesverfassungsgericht könnte die Kürzung der Pendlerpauschale mitten im Wahlkampf für verfassungswidrig erklären, will der Bundesfinanzminister zur alten Regelung zurückkehren, nach der der Weg zur Arbeit vom ersten Kilometer an steuerlich geltend gemacht werden kann. Offenbar ist das Eis, auf dem Peer Steinbrück die Pendlerpauschale zertanzte, doch zu dünn. Schon 2001 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Mobilitätskosten, obwohl sie durch die Wahl des Wohnorts zwangsläufig privat mit veranlasst seien, zu den beruflichen Aufwendungen gehören.

Die SPD wäre aber nicht die SPD, wenn sie dabei nicht erneut die Wählerinnen und Wähler übers Ohr hauen würde. Statt des bisherigen Kilometersatzes von 30 Cent sollen es jetzt nur noch 20 sein. Das ist vor dem Hintergrund weiter steigender Spritpreise ein Schlag ins Gesicht von Millionen Pendlerinnen und Pendlern. Nicht nur die SPD-Parteibasis muss sich angesichts des sorgfältig inszenierten Medienspektakels um eine vermeintlich sozial gewendete oder nach links gerückte SPD betrogen vorkommen.

DIE LINKE hat die faktische Abschaffung der Entfernungspauschale von Beginn an als arbeitnehmerfeindlich und verfassungswidrig kritisiert. Verschiede Urteile von Finanzgerichten und die Überweisung des Themas durch den Bundesfinanzhof an das Bundesverfassungsgericht haben uns in unserer Kritik bestärkt. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 haben wir einen Antrag zur vollständigen Anerkennung der Entfernungspauschale vom ersten Kilometer an in Höhe von 30 Cent pro Kilometer gestellt (BT-Drs. 16/6374). Wir laden die Sozialdemokraten ein, diesem im Bundestag zuzustimmen.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.


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