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Singhammer: Änderung des Ehegattensplittings ist unheimliche Steuererhöhung

Archivmeldung vom 15.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der Planungen im SPD-Wahlprogramm, das Ehegattensplitting abzuschaffen, erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Johannes Singhammer MdB:

Die Forderung der SPD in ihrem Wahlprogramm nach einer grundlegenden Änderung des Ehegattensplittings führt zu gröbster sozialer Ungerechtigkeit.

Beim Splittingverfahren handelt es sich nicht um eine beliebig veränderbare Steuerbegünstigung, sondern um eine im Grundgesetz verankerte sachgerechte Besteuerung. Unsere Verfassung setzt in dieser Diskussion ein klares rechtliches Signal. Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz steht der Abschaffung des Splittingverfahrens entgegen.

Das Ehegattensplitting ermöglicht den Ehegatten die freie Entscheidung darüber, wie sie Familienarbeit und Berufsarbeit verteilen. Somit unterliegen alle Ehepaare mit dem gleichen Gesamteinkommen der gleichen Besteuerung.

Wer eine Abschaffung des Ehegattensplittings fordert, belastet vor allem Ehen mit Kindern. Nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung entfallen etwa 90 Prozent des Splittingeffekts auf Ehepaare mit Kindern.

Aber auch Eheleute, deren Kinder aus dem Haus sind und die auf ein Einkommen verzichtet haben, um ihre Kinder selbst zu betreuen, werden im Nachhinein für die Lebensentscheidung zugunsten von Familie bestraft.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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